Straferlass

Die Cannabis-Legalisierung

Die ab dem 01.04.2024 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen haben weitreichende Auswirkungen auf das Leben vieler Menschen. Insbesondere die Neuordnung im Umgang mit Cannabis und die damit verbundene Entkriminalisierung haben zu einer grundlegenden Umgestaltung geführt. Doch nicht nur das: Der Gesetzgeber hat das Cannabisgesetz um eine Amnestie-Regelung erweitert, die eine bedeutende Rolle für diejenigen spielt, die von früheren Strafen betroffen sind.

Vollständiger Straferlass dank Amnestie-Regelung

Die Grundlage für einen vollständigen Straferlass bildet Artikel 13 des Cannabisgesetzes, welcher auf Artikel 313 des EGStGB verweist. Letzterer besagt, dass Strafen, die auf nicht mehr strafbaren Handlungen beruhen, erlassen werden müssen. Im Zusammenhang mit den neuen Cannabisregelungen bedeutet dies, dass alle noch nicht vollstreckten Strafen aufgrund von Cannabisdelikten, die nun unter das neue Recht fallen, rückwirkend erlassen werden müssen. Dies betrifft sowohl Haftstrafen als auch Geldstrafen.

Beispiel:
Sie wurden mit einer Menge von unter 25 Gramm Cannabis erwischt und eine Strafe wurde verhängt, die jedoch noch nicht vollstreckt wurde. Gemäß dem neuen Recht, das den Besitz von bis zu 25 Gramm legalisiert, muss Ihre Strafe erlassen werden, da Ihre Handlung nicht mehr strafbar ist.

Bei Gesamtstrafen, die neben einem Cannabisdelikt auch andere Straftaten umfassen (z.B. Waffenbesitz, Körperverletzung), bedarf es einer ganzheitlichen Neuprüfung des Falls und einer möglichen Neuverhängung der Strafe.

Ich stehe Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und Sie über die Möglichkeiten eines Straferlasses umfassend zu informieren. Mein Team und ich setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein und stehen Ihnen mit unserer Expertise im Strafrecht zur Seite.

Kontaktieren Sie mich noch heute, um Ihre Situation zu besprechen und Ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuloten.

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